Bild Wechsel von GKV in PKV
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Die Leistungen für Kassenpatienten werden jährlich gekürzt und beim Arzt fühlt man sich immer häufiger als Patient zweiter Klasse.

Ist der Wechsel von der Kasse in die private Krankenversicherung sinnvoll?

Viele Arbeitnehmer (und auch Existenzgründer) spielen mit dem Gedanken in die private Krankenversicherung (kurz PKV) zu wechseln. Nicht für jeden ist aber ein Wechsel ratsam und möglich. Wir wollen im folgenden alle wichtigen Aspekte beleuchten, so dass es leichter wird für sich persönlich eine gute Wahl zu treffen.

Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Wo liegen die Probleme im Kassensystem und warum ist der Gedanke überhaupt reizvoll privat versichert zu sein?Wer kann sich privat versichern?Wo liegen die Unterschiede oder die Nachteile am jeweiligen System?In der Kasse habe ich eine Familienversicherung - wie steht es um die Mit-Versicherung meiner Kinder bei der PKV?Wie steigen die Beiträge- Stichwort Beitragsentwicklung von GKV und PKV?Wie hoch sind die Beiträge als Rentner?Für wen macht der Wechsel in die PKV keinen Sinn?Wie führt man einen reibungslosen Wechsel von GKV zur PKV durch?

Wo liegen die Probleme im Kassensystem und warum ist der Gedanke überhaupt reizvoll privat versichert zu sein?

Die Vor- und auch Nachteile bei der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz GKV) liegen im Solidarprinzip. Alle bekommen die gleiche Leistung unabhängig davon, wie viel sie verdienen und wie ihr Gesundheitszustand ist.

Das ist fair und gibt Geringverdienern und vor allem chronisch kranken Bürgern die Möglichkeit auf eine gute Grundversorgung beim Arzt und im Krankenhaus.

Dadurch werden die tatsächlich entstehenden Kosten nicht anhand der Beiträge refinanziert.
Das führt dazu, dass für das Gesamtkollektiv der Versicherten immer wieder "medizinisch nicht notwendige" Leistungen gekürzt oder gänzlich gestrichen werden, um die stetig steigenden Kosten für das Gesundheitswesen stemmen zu können.

Die Bevölkerung in Deutschland kann auf immer mehr Lebensjahre hoffen, da die Lebenserwartung über die letzten 50 Jahre stark angestiegen ist.
Die längere Lebensdauer führt jedoch unweigerlich zu höheren medizinischen Aufwendungen pro Versicherten für die Kassen und Versicherungen (gerade im Alter verursachen wir im Durchschnitt die höchsten Kosten unserer gesamten Versichertenzeit).

Medikamente werden nur übernommen sofern sie verschreibungspflichtig sind. Zudem müssen Zuzahlungen zu jedem Medikament geleistet werden. Hierdurch entstehen für chronisch Kranke schnell über das Jahr summiert Eigenleistungen im fünfstelligen Bereich (nachzulesen bei der AOK und anderen großen Kassen auf deren Homepage).

Die Ärzte erhalten pro Quartal und Patient festgelegte Pauschalen - beispielsweise in Höhe von 22 Euro pro Quartal (aktuelle Pauschale für Orthopäden). Muss der Patient also innerhalb eines Quartals häufiger zum gleichen Arzt verdient der Arzt für seine Tätigkeit keinen Cent mehr oder muss die 22 Euro auf zwei Behandlungen aufteilen. Zudem ist das Kontingent an Kassen-Patienten pro Arzt und Quartal vordefiniert, so dass eine höhere Zahl an behandelten Patienten nicht erstattet wird.

Das führt immer mehr zur Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland, da bei Privatversicherten der Arzt seine Aufwendungen komplett erstattet bekommt und nicht auf 22 Euro pro Patient reduziert wird. 

Das klärt auf warum ein GKV-Versicherter beim Anruf bei seinem Arzt sofort gefragt wird, wie er versichert ist und bei Nennung "Kassenpatient" zum Teil erst Wochen später (oft ist dies dann bereits das neue Quartal!) einen Termin erhält im Vergleich zu einem Privatpatienten, der i.d.R. am selben Tag vorbei kommen darf.

Als Kassenmitglied beim Arzt Patient zweiter Klasse!

Wer kann sich privat versichern?

Arbeitnehmer, Existenzgründer, BeamteStudenten zum Start des Studiums und bereits Selbständige (bis auf wenige Berufe) können sich privat versichern.
Bei Beamten, Selbstständigen und Studenten spielt die Höhe des Einkommens keine Rolle. 

Bei Arbeitnehmern wird ein möglicher Wechsel von hohen finanziellen Hürden begleitet und ist somit erst ab einem Bruttoeinkommen im Jahr in Höhe von aktuell 64.350 Euro (regelmäßige Einkünfte, Bonuszahlungen zählen nicht dazu) oder 5362,50 Euro monatlich möglich.

Wo liegen die Unterschiede oder die Nachteile am jeweiligen System?

Die Unterschiede sind sehr groß und beide Systeme verfügen sowohl über erhebliche Vor- und auch über einige Nachteile, so dass jeder Einzelne abwägen muss mit welchem System er anhand seines Einkommens und seiner Gesundheit am besten abgesichert ist. Anbei nun die wesentlichen Unterschiede im Überblick:

GKV:

  • Bei der GKV spielt der Gesundheitszustand des Versicherten keine Rolle und alle nicht berufstätigen Familienmitglieder (Kinder bis zum Alter 25 Jahre ohne Beschäftigung, oder auf Minijobbasis) sind kostenfrei mitversichert.
  • Der Beitrag bei der GKV wird anhand des Einkommens finanziert und die Leistungen sind für alle Mitglieder genormt - unabhängig von der Beitragshöhe. Somit können keine Leistungsverbesserungen durchgeführt werden. Dies führt zu hohen Eigenleistungen bei Zahnersatz, bei nicht über die Kasse zugelassenen Medikamenten und bei stationären Aufenthalten.
  • "bessere" Medizin wird i.d.R. für den Kassen-Patienten nicht übernommen, da die Voraussetzungen für eine Leistung nicht gegeben sind: Entweder sind sie nicht wirtschaftlich, und/ oder aus Sicht der Kasse nicht notwendig (siehe weiter unten: Auszug aus dem Sozialgesetzbuch V, §12 Abs.1).

PKV:

  • Bei der PKV  wird der zu zahlende Beitrag anhand des Eintrittsalters und der gewählten Leistungen berechnet. Somit kann jeder Versicherte sich die Leistungen passend zu seiner Situation absichern und zahlt beispielsweise als Arbeitnehmer trotzdem deutlich weniger als wenn er in der GKV bleiben würde.
  • Hochwertige Medizin, die Behandlung vom Spezialisten oder Oberarzt im Krankenhaus (statt Assistenzarzt beim GKV-Patient), da alle medizinisch notwendigen Maßnahmen im Rahmen der PKV übernommen werden.
  • Der Beitrag erhöht sich sofern bereits Vorerkrankungen beim Vertragsabschluss bestehen und bei sehr schweren Vorerkrankungen kann es passieren, dass kein Versicherungsschutz gewährt werden kann (daher sollte man dies im Vorfeld immer prüfen. Siehe weiter unten).

Das Wirtschaftlichkeitsgebot für die GKV

§12 Abs.1 SGB V

 Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

Zusammengefasst und übersetzt:

wirtschaftlich = billig.
ausreichend und notwendig = ? (zu schwammig = im Zweifelsfall schwierig eine ausreichende Leistung zu erhalten).

In der Kasse habe ich eine Familienversicherung - wie steht es um die Mit-Versicherung meiner Kinder bei der PKV?

In der GKV ist es egal, ob das zahlende Mitglied über ein Kind oder gar über eine Familie mit fünf Sprösslingen verfügt. Alle Kinder sind kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichert.

Eine Ausnahme besteht sofern ein Ehepartner mehr verdient und privat versichert ist. Dann übernimmt die GKV die Versicherung der Kinder nicht und die Kinder müssen privat über den Versicherungsschutz des privat versicherten Elternteils versichert werden!

Und so liegt hier der große Unterschied zur Kasse, da bei der PKV jedes Mitglied - und damit auch Kinder des Versicherungsnehmers - einen eigenen Versicherungsschutz erhalten und somit für jeden einzeln anhand des Alters ein eigener Beitrag berechnet wird.

Aber gerade privat versicherte Eltern wissen die PKV für Ihren Nachwuchs sehr zu schätzen und wünschen gerade für Ihren Neugeborenen einen sehr guten Versicherungsschutz.
Zudem werden bei Arbeitnehmern die Beiträge zur Hälfte vom Arbeitgeber mitgetragen (aktuell beläuft sich der Zuschuss auf maximal 384,58 Euro zzgl. Pflegeversicherung im Jahr 2021). Hierdurch ist für viele Arbeitnehmer trotz einer guten privaten Krankenversicherung der Beitrag mit einem Kind günstiger als der Beitrag für die GKV und Familienversicherung.

Daher kann auch mit Kind(ern) die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer günstiger ausfallen als die Familienversicherung über die Kasse.
Auf jeden Fall ist mit Blick auf die Qualität der Absicherung 
die PKV der GKV für das Kind (oder die Kinder) vorzuziehen.

Wie steigen die Beiträge- Stichwort Beitragsentwicklung von GKV und PKV?

Hierzu gibt es eine gute Grafik, die dies anschaulich illustriert.

Bild Artikel

Die Zahlen zeigen, dass die Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung in den vergangenen Jahren geringer als für GKV-Versicherte ausgefallen sind.

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Wie hoch sind die Beiträge als Rentner?

GKV-Versicherte Arbeitnehmer bekommen im Rentenalter einen Zuschuss in Höhe von 7,3 Prozent plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrages in der GKV.


Das ist angenehm, da der Arbeitgeber im Ruhestand natürlich wegfällt und somit die Hälfte der Beiträge nicht mehr mitfinanziert wird.

Vielen ist aber nicht bekannt, dass auch privat Versicherte Arbeitnehmer den identischen Zuschuss erhalten. Zudem werden in guten PKV-Tarifen hohe Rückstellungen gebildet, die im Rentenalter dazu führen, dass die Beiträge moderat bleiben und für einen Rentner bezahlbar.


Zudem sinkt der Beitrag für die private Krankenversicherung ab dem Erreichen des 60.Lebensjahrs, da der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 Prozent endet!
Ab dem Renteneintritt fällt zudem der Beitrag für das vereinbarte Tagegeld und für einen ggf. abgeschlossenen Beitragsentlastungstarif weg.

Hierdurch können auf einen Schlag für Privat Krankenversicherte Beitragseinsparungen in Höhe von 100 bis 200 Euro ab dem Rentenbeginn erzielt werden.

Für Arbeitnehmer ist der oben erwähnte Beitragsentlastungstarif eine sinnvolle Zusatzoption, um in der Zeit vor der Rente zusätzlich bei seiner privaten Versicherung Rücklagen aufzubauen, die ab dem Renteneintritt für eine spürbare und zusätzliche Beitragssenkung sorgen. Der Beitrag wird auch hier zur Hälfte von dem Arbeitgeber mitgetragen.

Als Beispiel: Ein Beitragsentlastungstarif in Höhe von 200 Euro (= Senkung des PKV-Beitrags im Rentenalter um 200 Euro mtl.) kostet beispielsweise rund 50 Euro mtl. für einen 30 Jährigen Arbeitnehmer/-in. Hiervon wird die Hälfte noch übernommen von der Firma, so dass lediglich 25 Euro Mehrbelastung entstehen und dadurch der Beitrag als Rentner um weitere 200 Euro abgesenkt wird!

Baut ein Arbeitnehmer so gut gerüstet seine private Krankenversorgung auf - spart er sich im Rentenalter schnell Drei- bis Vierhundert Euro mtl. (gegenüber einem Kassenpatienten bei dem keine Kosten sinken) ein und braucht sich hinsichtlich hoher Kosten keine Sorgen zu machen oder im Alter schlechter gestellt zu sein im Vergleich zu einem Krankenkassenmitglied - und das bei deutlich höheren Leistungen.

Für Selbständige besteht kein Zuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung (außer man war dort versichert), wodurch privat Versicherte zumindest die Beitragssenkung aufgrund der Altersrückstellungen haben und zudem bei Bedarf in einen deutlich günstigeren Tarif innerhalb der Krankenversicherung wechseln können - auch in den Basistarif (gleiche Leistung wie bei der GKV), um die Beiträge zudem zu senken.

Für wen macht der Wechsel in die PKV keinen Sinn?

Trotz der umfangreicheren Leistungen macht ein Wechsel in die private KV nicht für jedermann Sinn.

  • Gerade für Personen mit chronischen Vorerkrankungen kann ein Wechsel in die PKV schwierig werden.
  • Für Familien mit vielen Kindern (drei oder mehr) kann die Versicherung aller Mitglieder teuer ausfallen.

Bei Vorerkrankungen sollte daher stets eine Risikovoranfrage durchgeführt werden um sicherzustellen, ob eine Versicherbarkeit gegeben ist!

Sofern keine Vollversicherung möglich ist - ist es aber ratsam die größeren Lücken in der GKV über eine private Zusatzversicherung zu schließen, um z.B. bei komplizierten OPs oberhalb der Regelversorgung abgesichert zu sein.


Wie führt man einen reibungslosen Wechsel von GKV zur PKV durch?
Sofern man zur PKV tendiert sollte man die folgenden elementaren Punkte berücksichtigen, um später richtig versichert zu sein und mit der Entscheidung auch über die Jahre passend versichert zu bleiben. Hier sind wesentliche Punkte die im Vorfeld Beachtung finden sollten:

  • Bei Vorerkrankungen sollte immer eine Risikovoranfrage durchgeführt werden.
  • Die Tarife sollten sehr gewissenhaft nach dem gewünschten Leistungsumfang mit Unterstützung eines neutralen Versicherungsmaklers oder eines Honorarberaters ausgesucht werden. Auch Bausteine wie die Höhe des Tagegeldes, Höhe oder Wegfall eines Selbstbehalts, Option auf Besser-Versicherung in der Zukunft, Wahlarzt im Krankenhaus, Erstattung über den Höchstsatz im Krankenhaus, u.v.m. sollten genau beleuchtet werden.
  • Fragen zu den selektierten Versicherern: Wie hoch sind und waren die Alterungsrückstellungen über die vergangenen Jahre? Wie hoch waren die Beitragsanpassungen und wie häufig musste der Versicherer in den letzten Jahren anpassen?
  • Die Gesundheitsfragen sollten immer komplett und wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sonstig der Versicherungsschutz in der Zukunft gefährdet wird.

Der Wechsel für freiwillig versicherte Arbeitnehmer kann von GKV zur PKV immer mit einer Frist von zwei Monaten plus dem laufenden durchgeführt werden.
Als Beispiel: Man beschäftigt sich im Februar mit dem Wechsel und beantragt die PKV, dann kann man im Mai bei der PKV starten.
Autor
Sie haben Fragen

Gabriel Sampl
Finanzwirt (twi)
Seit 1996 freier Berater im Bereich Versicherungen


Zuletzt aktualisiert am 05.12.2023
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Verlinkungen (auch unser Finanzlexikon ISI-Wiki) zu weiteren Antworten zu dieser Frage in der Rubrik: Krankenversicherung

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