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Anschauliche Infos zur Rente, BU und Pflegerente

Seit 1995 sind wir spezialisiert auf den Bereich Rente. Und hier auf alle 3 Sparten: Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits- und Pflegerente.

Über kaum ein Thema wird seit Jahren so viel geschrieben, wie über das Thema Altersvorsorge und der damit immer weiter aufklaffenden Lücke im staatlichen Rentensystem.

Von "Altersarmut" und Vergreisung der Deutschen ist häufig zu lesen. Parallel zur Lebenserwartung steigt auch die Anzahl der Pflegefälle und der Demenzfälle in Deutschland.

Diese Lücken betreffen, aber nicht nur die Altersrente,
sondern auch im Bereich der Berufsunfähigkeit besteht seit 2001 keine gesetzliche Absicherung mehr.

Informieren Sie sich bei uns zu diesen Themen detailliert:

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Alle privaten Rentenarten:

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Hier weitere Informationen zur Rente und Begriffserklärungen zu den oben genannten Themen:

BU-Versicherung was ist das? In 90-Sekunden erklärt Körperschutzpolice was ist das? In 90-Sekunden erklärt

Starter-Rente:

Wer früh beginnt – gewinnt

Bei Tarifen speziell für Berufsstarter ist es möglich mit stark reduzierten Beiträgen für die Altersvorsorge loszulegen und sich ein Polster für die Zukunft aufzubauen.

All diese Tarife sind für eine lange Laufzeit konzipiert mit großer Flexibilität. Die lange Laufzeit ermöglicht es jungen Leuten "klein" anzufangen und trotzdem ausreichend vorzusorgen. Selbstverständlich ist eine Anpassung an die jeweiligen Lebensumstände möglich.

Private Rentenversicherung:

Mit einer Privaten Rentenversicherung sichert man den finanziellen Lebensstandard im Alter ab und diese dient als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Es gibt mehrere Varianten einer privaten Altersvorsorge wie die klassische Rentenversicherung oder die fondsgebundene Rentenversicherung.
Auch Mixformen aus klassisch und fondsgebunden sind seit Jahren möglich.

Welche Form davon die Richtige ist hängt von vielen Faktoren wie z.B. dem Beitrag und der Laufzeit ab. All dies bedarf einer individuellen und genauen Analyse der eigenen aktuellen Situation.

Es gibt auch die Wahl einer komplett "GRÜNEN Rente" für Sparer, denen ökologisch und ethisch sinnvolle Anlagen am Herzen liegen. Auch hier gibt es renditestarke Modelle, so dass man nicht auf wichtige Erträge über die Laufzeit verzichtet.

Riester Rente:

Die Riester-Rente wird durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgaben-Abzugsmöglichkeiten gefördert und gehört zu den privat finanzierten Renten.

Sie wurde 2002 eingeführt und geht auf Walter Riester zurück der damals diese Reform als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung vorschlug.

Es sollte immer individuell berechnet werden ob die Riester-Rente auch wirklich als Altersvorsorge geeignet ist. Selbstverständlich hat diese ihre Vor- aber auch Nachteile.

Ein Vorteil sind natürlich die Zulagen und die Steuerbegünstigung während der Ansparphase.

Nachteilig zu sehen ist die Komplexität und vor allem die Nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter, welche von Vielen leider unterschätzt wird.

Basis-Rente:

Die Basis Rente wird umgangssprachlich auch Rürüp Rente genannt. Dieser Begriff ist den meisten geläufiger.

Es handelt sich hier um eine weitere steuerlich begünstige Form einer privaten Altersvorsorge und gilt als günstige Alternative vor allem für Personen, die in der Ansparphase ein hohes steuerpflichtiges Einkommen haben und nicht pflichtversichert sind in der gesetzlichen Rentenversicherung (kein Riester in Anspruch nehmen können, weil sie z.B. Selbstständig sind).

Der Hauptunterschied zu den anderen Rententarifen ist allerdings, dass in der Basisrente kein Kapitalwahlrecht besteht und dass im Falle des Todes nur der Ehepartner oder die noch Kindergeld-berechtigten Kinder eine Todesfallleistung erhalten. Ledige, oder nicht Verheiratete können das Ersparte nicht frei vererben - und vermachen daher das Geld beim vorzeitigen Ableben ohne Ehepartner und Nachwuchs an die Versicherungsgemeinschaft.

Betriebliche Altersvorsorge

Jeder Arbeitnehmer kann an einen Teil seiner Altersvorsorge als betriebliche Altersvorsorge umsetzen.

Dies bedeutet, dass seine Rentenversicherung direkt vom Lohn abgebucht wird und nicht vom Konto.

Der Arbeitgeber hat hier die Möglichkeit die betriebliche AV zu bezuschussen. Vorteile für den Arbeitnehmer sind die Steuer- und Sozialversicherungseinsparungen.

Nachteil ist die nachgelagerte Besteuerung und die Krankenversicherungspflicht im Ruhestand auf die betriebliche Rente.

Der Arbeitgeber kann diese Ausgaben als Betriebsausgaben deklarieren.

Berufsunfähigkeits-Versicherung

Gerade die Berufe im Büro und Management sind heute Zielscheibe für "Burn Out" und andere stress-bedingte Krankheiten, die zum finanziell bedrohendem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben führen.

Hierfür ist die bekannteste und vom Leistungsumfang umfassendste Vorsorge-Lösung die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Es gibt sehr viele Anbieter und je nach Beruf sind unterschiedliche Versicherer zu empfehlen (Beitragsunterschiede von bis zu 200% sind keine Seltenheit!)

Für die körperlich Tätigen (wie z.B.: Handwerker, Krankenpfleger, Kellner) gibt es mittler-
weile auch spezielle Alternativen, die
um 50% günstiger ausfallen und
unbedingt mit berücksichtigt und aufgezeigt werden sollten!

Erwerbsunfähigkeits-Rente

Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsrente nicht auf den aktuellen Beruf ausgerichtet, sondern es gilt als Kriterium ob man überhaupt noch einer Arbeit/ Erwerb nachgehen kann. Entsprechend schwieriger ist es eine Leistung aus dieser Versicherungslösung zu erhalten.

Diese Form wird i.d.R. nur gewählt, wenn eine Absicherung für Berufsunfähigkeit nicht mehr möglich (z.B.: schlechte Gesundheit, sehr riskanter Beruf) ist und man sich somit zumindest noch für die komplette Erwerbsunfähigkeit finanziell schützen möchte.

Schwere Krankheiten Absicherung (Dread Disease)

Diese Absicherung ist definitiv eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsabsicherung. Gerade für Personen, die aufgrund Ihrer Einstufung schwer eine Berufsunfähigkeit diagnostiziert erhalten vom Arzt (Manager, Selbständige, Richter). Hier versichert man eine Anzahl von bestimmten schweren Erkrankungen wie z.B. Krebs, Schlaganfall aber auch Multiple Sklerose etc. Allerdings variiert die Anzahl der versicherten Erkrankungen von Versicherung zu Versicherung (bis zu 46 versicherte Erkrankungen). Darum macht es hier Sinn, nicht nur die Preise zu vergleichen, sondern sich unbedingt mit den versicherten Risiken zu befassen.

Ab Feststellung der Erkrankung durch den Arzt wird innerhalb von 3 Monaten die versicherte Leistung ausbezahlt.

Grundfähigkeitsrente

Auch dies ist eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsabsicherung aber hauptsächlich für Handwerker gedacht, welche bei der BU-Versicherung schlichtweg zu teuer eingestuft wären. Hier sind, wie der Name schon sagt, diverse Grundfähigkeiten versichert. Als Beispiele kann man nennen: Die Fähigkeit eine Hand zum Arbeiten zu benutzen, zu Laufen, Sprechen, Treppensteigen, Autofahren etc. Sollte eine der versicherten Grundfähigkeiten ausfallen, so muss der Versicherer die vereinbarte Rente (identisch zur BU) auszahlen. Auch hier varriert der Versicherungsschutz vor allem aber im Kleingedruckten.

Pflegerente

Bei der Pflegerente handelt es sich um eine gute Alternative zum Pflegetagegeld welches in der Krankenversicherung angesiedelt ist. Bei der Pflegerente wird im Falle des Falles eine vorher vereinbarte Rente ausbezahlt. Die Höhe des zu versichernden Betrages sollte unbedingt vorab berechnet werden, damit keine Unterversicherung besteht. Auch sollte hier speziell darauf geachtet werden, schon ab der ersten Pflegestufe einen ausreichednen Versicherungsschutz zu erhalten. Pflegerentenversicherungen werden aber hauptsächlich von älteren Personen benötigt.

Pflege-Bahr:

Der Pflegebahr ist ähnlich zur Riester-Rente eine staatlich geförderte Zusatzabsicherung und fällt unter die sogenannten Pflegetagegeldtarife.

Da immer mehr Menschen in Deutschland pflegebedürftig werden, versucht der Staat hier einen Anreiz zu schaffen, dass der Bürger zusätzlich privat vorsorgt. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt heute schon lediglich einen Teil der tatsächlich entstehenden Pflegeheimkosten. Deshalb wurden die Pflegebahr-Tarife so konzipiert, dass man als Versicherter eine Förderung von monatlich 5 Euro erhält.

Die Voraussetzung für die Förderung:

In Pflegestufe III muss das versicherte Pflegegeld monatlich mindestens 600 Euro betragen.
In Pflegestufe II müssen mindestens 30 Prozent, in der Pflegestufe I mindestens 20 Prozent und in der Pflegestufe 0 mindestens 10 Prozent als Pflegezusatzabsicherung abgedeckt werden bei Vertragsabschluss.

Der Mindestbetrag beträgt 10 Euro monatlich, oder 120 Euro im Jahr.

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