Eigentlich ist die staatlich subventionierte Rente auch für viele Arbeitnehmer eine gute Ergänzung zur Schließung der Versorgungslücke.
Basisrente nur für Selbständige prädestiniert?
Vielen Bürgern ist die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) als staatlich geförderte Lösung nur für Selbständige bekannt.
Für Arbeitnehmer wird hautsächlich die Riester-Rente aus dem Regal geholt, aber auch die Basisrente kann für viele Arbeitnehmer interessant sein.
Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Was ist die Basisrente?Warum für Selbständige?Warum für Arbeitnehmer vielleicht auch interessant?Was gilt es bei der Basisrente zu berücksichtigen?
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Was ist die Basisrente?
Der Staat hat im Jahr 2002 einige staatlich subventionierte Modelle zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge ins Leben gerufen.
Darunter die Riester-Rente (oder Zulagenrente) und die Basisrente.
Der wesentliche Unterschied zwischen Riester und Basisrente liegt in der Förderung.
Im Gegensatz zur relativ komplexen Umsetzung der Riester-Rente über Zulagen und steuerliche Absetzbarkeit (die vielen Bürgern immer noch sehr kompliziert erscheint), wird bei der Basisrente einfach der jährlich eingezahlte Beitrag steuermindernd in der Steuererklärung berücksichtigt.
Ab dem Jahr 2023 können 100% der eingezahlten Beiträge in Form von Sonderausgaben bei der Steuer angesetzt werden. Maximal können als Lediger 26.528 Euro pro Jahr so steuermindernd eingezahlt werden. Für Verheiratete gilt der doppelte Sonderausgabenbetrag (53.056 Euro).
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Warum für Selbständige?
Besonders interessant und flexibel für Selbstständige und Freiberufler ist die Tatsache, dass es für das Finanzamt nicht entscheidend ist, wann der Betrag im laufenden Jahr eingezahlt wurde.
So kann ein Unternehmer dem Umsatzjahr folgen und, wenn es die Umsätze und der daraus resultierende Gewinn zulassen, erst am Ende des Jahres eine höhere Einzahlung in die private Altersvorsorge leisten - und ganz nebenbei seine Steuerlast senken.
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Warum für Arbeitnehmer vielleicht auch interessant?
Gerade für gut verdienende Arbeitnehmer kann die Basisrente die komfortablere Variante der staatlich geförderten Altersvorsorge sein.
Warum?
Bei der Riester-Rente besteht eine Obergrenze bei der Einzahlungshöhe von 2.100 Euro im Jahr. Darüber hinaus wird die Einzahlung nicht gefördert.
Somit kann ein Arbeitnehmer in einer Führungsposition mit Hilfe der Basisrente deutlich höhere Beträge jährlich subventioniert einzahlen.
Als Alternative zur Riester-Rente kann die Basisrente für besser verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr interessant sein!Was gilt es bei der Basisrente zu berücksichtigen?
Jede staatlich geförderte Anlage hat natürlich nicht nur Vorteile, sondern ist auch an bestimmte Auflagen gebunden.
So gibt es folgende Einschränkungen:
- Das gebildete Vermögen ist frühestens ab dem Alter 62 Jahre abrufbar.
- Die Auszahlung kann nur als lebenslange Rente erfolgen (wie bei der staatlichen Rente).
- Die aufgebaute Rente muss im Rentenalter versteuert werden (sogenannte nachgelagerte Besteuerung), genau so wie die gesetzliche Rente, Riester und die betriebliche Altersvorsorge.
- Im Todesfall wird das Geld nur an den Ehepartner oder die Kinder ausgezahlt.
Wer damit leben kann, hat mit dieser Vorsorge eine sinnvolle Ergänzung zur nicht geförderten privaten Altersvorsorge getroffen.
Gabriel Sampl
Finanzwirt (twi)
Seit 1996 freier Berater im Bereich Versicherungen
Zuletzt aktualisiert am 11.12.2023
+49-89-32654558