Nötige Versicherungen als Ehepaar
Wir heiraten - Welche Versicherungen brauchen wir?
Glückwunsch! Sie haben geheiratet und sich das Ja-Wort für eine hoffentlich schöne gemeinsame Zukunft gegeben. Nur was ändert sich im Versorgungsbereich? Welche Versicherungen kommen dazu und welche sind vielleicht doppelt oder können zusammengelegt werden?
Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Was ändert sich als Paar im Vergleich zum Single-Haushalt?Welche Versicherungen kommen dazu?Was sollten wir vor Eheschließung bereits beachten?
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Was ändert sich als Paar im Vergleich zum Single-Haushalt?
Zum Glück nicht so viel, wie viele glauben. In den meisten Fällen wohnt das Paar auch vor der Hochzeit bereits zusammen und somit konnte hier schon einiges zusammengelegt werden, wie:
- Eine gemeinsame Privat-Haftpflichtversicherung (Voraussetzung gemeinsam gemeldet an der gleichen Adresse)
- Die Hausratversicherung für die gemeinsame Wohnung oder Haus
- Die Rechtsschutzversicherung
Lebte das Paar noch nicht zusammen kann der jeweils länger bestehende Vertrag erhalten bleiben bei der Privathaftpflicht und bei der Hausratversicherung bleibt der Vertrag bestehen, der die aktuelle Wohnung versichert.
Allerdings sollte überprüft werden, ob die Versicherungssummen bei der Privathaftpflicht noch ausreichend sind (min. 10 Mio. pauschale Deckung für Personen und Sachschäden sollten versichert sein). Bei der Privathaftpflicht und bei der Rechtsschutz sollte nachgeschaut werden, ob der Tarif auf Familie bzw. Partner umgestellt wurde, so dass beide Ehepartner bei Versicherungsfällen auch versichert sind. Bei der Hausratversicherung macht es Sinn zu schauen, ob nun Punkte, wie Fahrraddiebstahl mit eingeschlossen sind oder der bereits bestehende Schutz angepasst werden sollte auf beispielsweise zwei Räder.
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Welche Versicherungen kommen dazu?
Das kommt auf die Familiensituation an. Bestehen gemeinsame Darlehen oder hat das Paar Kinder sollten diese Versicherungen unbedingt bestehen, um bei einem Verdienstausfall die Familie nicht vor existenzielle Probleme zu stellen:- eine Todesfallabsicherung (Risiko-Lebenversicherung, kurz Risiko-LV)
- eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit die Kosten für Lebenshaltung und Verbindlichkeiten deckt
Bei der Risiko-LV sollte die Versicherungssumme in Höhe der Kreditsumme und oder bei Kindern eine Absicherung bei Tod in Höhe von 3 bis 5 Bruttojahresgehältern gewählt werden. Die versicherte Laufzeit sollte bei einem Darlehen die Darlehenslaufzeit abdecken (ggf. ein Tarif mit stetig fallender Todesfallleistung) und bei der Kinderabsicherung eine Laufzeit abdecken bis alle Kinder min. 20 Jahre alt sind.
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Was sollten wir vor Eheschließung bereits beachten?
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Gabriel Sampl
Finanzwirt (twi)
Seit 1996 freier Berater im Bereich Versicherungen
Zuletzt aktualisiert am 11.12.2023
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